Thüringer Landesverwaltungsamt

Auch das Thüringer Landesverwaltungsamt erkennt die Absolvierung von PJ-Tertialen im Ausland an.
Dabei muss die Einrichtung ein Universitätsklinikum oder ein akademisches Lehrkrankenhaus sein.
Außerdem benötigen Sie für die Anerkennung vom Thüringer Landesverwaltungsamt eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Schreiben des Dekans der Gast-Uni aus dem hervorgeht, dass Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie ein einheimischer Student haben. Dies kann Ihnen NICHT vom ausbildenden Arzt bescheinigt werden!

Weitere Voraussetzungen für eine Anerkennung des Auslands-PJs vom Thüringer Landesverwaltungsamt

Das Thüringer Landesverwaltungsamt erkennt die Ausbildung im Ausland nur an, wenn diese als gleichwertig mit der in Deutschland gilt. Dazu müssen Sie sich eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen lassen, die vom Fachvertreter und dem Dekan der Heimatuni unterschrieben werden muss.
Wenn Ihre Wunschklinik schon vom Thüringer Landesverwaltungsamt als anerkannt gilt, d.h. wenn schon einige PJ-ler ihre Tertiale dort absolviert haben, brauchen Sie diese nicht mehr. Das wird Ihnen das Thüringer Landesverwaltungsamt mitteilen.
Manchmal muss das Thüringer Landesverwaltungsamt noch weitere Gutachten bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn einholen. Das dauert, planen Sie also genug Zeit ein!

Besprechen Sie auch unbedingt alle Details Ihrer Auslandsplanung mit dem Dekanat.

Wichtige Dokumente zur Einreichung beim Thüringer Landesverwaltungsamt

Nach ihrem Auslandtertial müssen Sie folgendes beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Anrechnung einreichen:

  • Einen Nachweis über die praktische Ausbildung in der ausländischen Klinik. Dies gilt auch für das deutschsprachige Ausland. Für das englischsprachige Ausland gibt es zweisprachige Vordrucke, für Länder mit anderen Fremdsprachen müssen Sie sich Ihre Bescheinigungen in der jeweiligen Landessprache ausstellen lassen und eine beglaubigte Übersetzung beifügen.
  • Eine Statusbescheinigung der ausländischen Uni
  • Eine Äquivalenzbescheinigung der Heimatuni (wenn benötigt)
  • Einen Nachweis über Sprachkenntnisse. Außerhalb des englischen und französischen Sprachraums muss ein Sprachtest absolviert bzw. Sprachzeugnis vorgelegt werden.

Dokumente und Vordrucke finden Sie im Anhang des Merkblattes und auf der Seite des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

  • Die Uniklinik der Friedrich-Schiller-Universität Jena orientiert sich an den Vorgaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Grundsätzlich können Sie nur Wahlfächer im Ausland belegen, die auch an der Heimatfakultät angeboten werden.

Deutschlandweiter
Checkup ☑
Storys