Auch das Thüringer Landesverwaltungsamt erkennt die Absolvierung von PJ-Tertialen im Ausland an.
Dabei muss die Einrichtung ein Universitätsklinikum oder ein akademisches Lehrkrankenhaus sein.
Außerdem benötigen Sie für die Anerkennung vom Thüringer Landesverwaltungsamt eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Schreiben des Dekans der Gast-Uni aus dem hervorgeht, dass Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie ein einheimischer Student haben. Dies kann Ihnen NICHT vom ausbildenden Arzt bescheinigt werden!
Das Thüringer Landesverwaltungsamt erkennt die Ausbildung im Ausland nur an, wenn diese als gleichwertig mit der in Deutschland gilt. Dazu müssen Sie sich eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen lassen, die vom Fachvertreter und dem Dekan der Heimatuni unterschrieben werden muss.
Wenn Ihre Wunschklinik schon vom Thüringer Landesverwaltungsamt als anerkannt gilt, d.h. wenn schon einige PJ-ler ihre Tertiale dort absolviert haben, brauchen Sie diese nicht mehr. Das wird Ihnen das Thüringer Landesverwaltungsamt mitteilen.
Manchmal muss das Thüringer Landesverwaltungsamt noch weitere Gutachten bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn einholen. Das dauert, planen Sie also genug Zeit ein!
Besprechen Sie auch unbedingt alle Details Ihrer Auslandsplanung mit dem Dekanat.
Nach ihrem Auslandtertial müssen Sie folgendes beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Anrechnung einreichen:
Dokumente und Vordrucke finden Sie im Anhang des Merkblattes und auf der Seite des Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Geschrieben am: 2019-06-21