Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erkennt Teile der Ausbildung im Ausland an, wenn es diese als gleichwertig mit der im Inland absolvierten Ausbildung ansieht und verweist dabei auf die Liste des LPA NRW.
Für Innere Medizin und Chirurgie werden vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt NUR die Einrichtungen auf dieser Liste anerkannt!
Außerdem werden Wahlfächer nur akzeptiert, wenn diese explizit in der Liste aufgeführt werden.
Sie müssen für eine erfolgreiche Anerkennung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt außerdem an der ausländischen Hochschule immatrikuliert sein oder ein Schreiben des Dekans der Gast-Uni haben, das Ihnen die gleichen Rechte und Pflichten wie den einheimischen Studierenden zusichert.
In Sachsen-Anhalt dürfen Sie nur bis zu zwei Tertiale im Ausland verbringen. Eines davon können Sie unter besonderen Umständen (wenn die Gast-Uni z.B. keine Studierenden für komplette 16 Wochen aufnehmen kann) in 2×8 Wochen splitten. Das müssen Sie allerdings erst beim Studiendekanat beantragen. Wenn Sie in die Schweiz gehen können Sie kein Tertial splitten. Während eines geteilten Abschnittes dürfen Sie keine Fehlzeiten oder Urlaubstage in Anspruch nehmen.

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt benötigen Sie folgende Unterlagen für die Anrechnung durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt:

  • Immatrikulationsnachweis der Gast-Uni bzw. Schreiben des Dekans
  • Nachweis über die praktische Ausbildung an der ausländischen Universität
  • Kenntnisse der Landessprache (wenn nicht Englisch) durch Sprachzeugnisse oder –zertifikate nachzuweisen
  • Nachweis über die Führung eines Logbuches

Otto von Guericke Universität Magdeburg
Die Uni Magdeburg hält sich an die Vorgaben des LPA Sachsen-Anhalt.

Universitätsklinikum Halle (Saale)
Es gelten die Vorgaben des LPA Sachsen-Anhalt.

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