Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie (LPA) Baden-Württemberg

Das Landesprüfungsamt Baden-Württemberg hat eine Liste mit anerkannten Krankenhäusern veröffentlicht. Die Akkreditierung durch das LPA Baden-Württemberg ist generell nur möglich, wenn das PJ an einer Uniklinik oder einem akademischen Lehrkrankenhaus abgeleistet wurde.

Laut LPA Baden-Württemberg muss mindestens 1 Tertial des PJs am Universitätskrankenhaus der Heimatuni bzw. an einem ihrer Lehrkrankenhäuser absolviert werden.

Als Wahlfach können Sie nur Fachbereiche wählen, die auch an Ihrer Heimatfakultät angeboten werden, da du im M3 auch von diesem Lehrstuhl geprüft wirst.

Möchten Sie nach Österreich oder Frankreich gehen, wird Ihnen das PJ vom LPA Baden-Württemberg nur anerkannt, wenn Sie eine ganztägige Ausbildung nachweisen können, da die Studierenden dort nachmittags eigentlich Vorlesungen besuchen.

Eine Ausbildung in ausländischen Praxen ist nicht möglich.

Sie können das Auslandstertial in 2 Abschnitte zu je 8 Wochen wie folgt unterteilen.

  • 8 Wochen Ausland
  • 8 Wochen Ausland
  • 8 Wochen Inland

In diesem Tertial dürfen Sie aber keine Fehlzeiten haben oder Sie müssen sie nacharbeiten.

Sie brauchen für die Anerkennung vom LPA Baden-Württemberg auch einen Sprachnachweis, der vor Beginn ausgestellt worden sein muss.

Für Länder mit der Amtssprache English ist kein Sprachnachweis notwendig.
Im europäischen Sprachraum ist ein Sprachnachweis auf B2 Niveau notwendig.
Im außereuropäischen Sprachraum ist ein Nachweis über B1 Level nötig, wenn Sie ein volles Tertial/Quartal im Ausland bleiben möchten.
Bei einem gesplitteten Tertial/Quartal und dem Nachweis, dass die Verkehrssprache im Krankenhaus English ist, reicht ein A2 bzw. ein Nachweis über Grundkenntnisse in der Landessprache aus.
Als Muttersprachler benötigen Sie einen Einstufungstest für Ihr Sprachniveau.

Für die Anerkennung vom LPA Baden-Württemberg nach Ihrem Auslandstertial/-quartal müssen Sie:

  • Einen formlosen Antrag auf Anrechnung mit Ihren Kontaktdaten
  • Eine Bescheinigung des ausländischen Krankenhauses über Dauer, Fachgebiet und Fehlzeiten mit Siegel und Unterschrift des ausbildenden Arztes
  • Einen Immatrikulationsnachweis der ausländischen Uni ODER ersatzweise Bescheinigung des Dekans der ausländischen Uni aus der hervorgeht, dass Sie die gleichen ausbildungsbezogenen Rechte und Pflichten wie vollimmatrikulierte Studierende an der jeweiligen Uni hatten
  • Eine Äquivalenzbescheinigung der Heimatuni für betreffenden PJ-Abschnitt (nicht in der Schweiz)

je im Original und Kopie zur Anerkennung vom LPA Baden-Württemberg einreichen.

Das Merkblatt mit allen zu beachtenden Vorgaben vom LPA Baden-Württemberg sowie die Formulare zum Download finden Sieauf der Seite des LPA BW.

Bei diesen Universitäten gelten die Vorgaben des LPA-Baden-Württemberg

  • Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg
    Die Medizinische Fakultät Mannheim stellt eine Besonderheit dar, da das PJ hier um einen verpflichtenden vierten ambulanten Abschnitt erweitert wurde und somit statt in Tertiale in Quartale unterteilt wird. Die Splittung des Auslandsquartals ist hierbei nur in 8 Wochen an einer ausländischen Klinik und 4 Wochen am Uniklinikum der Heimatuniversität möglich.
    Die Fakultät erlaubt die Ableistung von höchstens 2 Quartalen im Ausland, wobei das ambulante Quartal in Mannheim abgeleistet werden muss.
    Um Abschnitte in Krankenhäusern, die nicht auf der Liste des LPA Baden-Württembergs stehen zu absolvieren, müssen Sie ein Dossier zur Prüfung im Dekanat einreichen, das dann über Zu- oder Absage entscheidet (Äquivalenzprüfung). Dies gilt nicht für die Schweiz. Das Dossier muss Name, Adresse, Homepage und zugehörige Universität des Krankenhauses und eine Kurzbeschreibung des Krankenhauses sowie der gewünschten Abteilung enthalten.
    Vor Antritt des PJs muss eine schriftliche Vereinbarung mit dem Studiendekanat getroffen sein.

  • Eberhard Karls Universität Tübingen
    Die Uni Tübingen richtet sich nach den Vorgaben des LPA Baden-Württemberg.

  • Medizinische Fakultät Heidelberg
    In Heidelberg dürfen Sie maximal ein Tertial in 2×8 Wochen splitten.
    Krankenhäuser, die nicht auf der Liste des LPA Baden-Württembergs stehen, müssen Sie über eine Äquivalenzprüfung anerkennen lassen.
    Mehr Auskunft erhalten Sie im Studiendekanat und in der PJ-Broschüre von 07/09. Diese finden Sie auf der Homepage der Medizinischen Fakultät Heidelberg

  • Ulm University, Uulm
    Bei der Uni Ulm müssen Siebeachten, dass Ihr Sprachnachweis an einem Uni-Sprachzentrum abgelegt werden muss. Nähere Infos finden Sie in diesem Dokument von 04/1

  • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
    Die Uni Freiburg hat alle relevanten Infos in einer PJ-Broschüre LINK für Sie zusammengestellt. (Stand 12/2018). Diese finden Sie unter der Kategorie “Praktisches Jahr“.
    Sie dürfen maximal ein Auslandstertial splitten und Auslandsabschnitte, deren Beginn oder Ende von den offiziell festgelegten PJ-Tertialen abweichen sollten Sie auf jeden Fall im Studiendekanat genehmigen lassen.

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