Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen

Sie können bis zu drei Tertiale weltweit absolvieren. Dabei ist Voraussetzung, dass im Ausland ein Hochschulstudium betrieben wird, d.h. Sie müssen an einer ausländischen Universität immatrikuliert sein oder eine Bescheinigung vom Dekan erhalten, die Ihnen die gleichen Rechten und Pflichten wie dort immatrikulierte Studierende bestätigt.
Außerdem müssen Siefür eine erfolgreiche Anerkennung vom LPA Hessen an einem Universitätsklinikum oder einem daran angeschlossenen Lehrkrankenhaus arbeiten. Auch muss für eine Anerkennung des PJs im Ausland vom Landesprüfungsamt Hessen der Aufbau des ausländischen Studiums vergleichbar mit dem in Deutschland sein, wo Sie im letzten Jahr eine praktische Ausbildung durchlaufen. IhreIhr dortige Ausbildung muss offiziell als Unterrichtsveranstaltung angeboten sein. Sie müssen für eine Anerkennung vom LPA Hessen auch darauf achten, dass Sie die festgelegten Vergütungssätze nicht überschreiten (bei höheren Lebenshaltungskosten dürfen Sie aber auch mehr verdienen).
Meist wird dies im westlichen Europa, in den USA, in Kanada, Australien, Neuseeland und Südafrika erfüllt und es bedarf keiner weiteren Prüfung.
Setzen Sie sich in jedem Fall früh genug mit IhrerIhr Universität und ggf. auch mit dem LPA Hessen in Verbindung, um IhrIhren Auslandsaufenthalt zu planen und eine Anerkennung zu sichern.

Es wird dazu geraten, für IhrIhr Tertial Innere Medizin NICHT in subtropische und tropische Länder zu gehen. Dort seien durch anderes Klima und auch anderes Lebensstandards andere Krankheitsbilder vorherrschend und die Ausbildung somit nicht als gleichwertig zu sehen.

Sie können Ihr Wahlfach auch im Ausland absolvieren, allerdings müssen Sie ein Fach wählen, das auch an Ihrer Heimatuniversität angeboten wird, da Sie dort später geprüft werden.

Anerkennung des PJs im Ausland vom Landesprüfungsamt Hessen bei Splitting

Ein Tertial kann nur am Stück an einem Krankenhaus im Ausland absolviert werden. Sie können die Universität nicht innerhalb eines Abschnittes wechseln.
Eine Ausnahme stellt das Splitting dar. Ein Tertial dürfen Sie in 2×8 Wochen aufteilen und dabei 8 Wochen im Ausland und 8 Wochen an der Heimatuniversität verbringen. Sie düfen in diesem Tertial keine Fehlzeiten oder Urlaubstage nehmen. Außerdem benötigen Sie die Erlaubnis des Dekans um ein Tertial zu splitten. Für die Anerkennung dieses Abschnittes benötigen Sie dann später die ausländische Bescheinigung, die inländische Bescheinigung und ein Schreiben der Heimatuniversität über die fachinhaltlich sinnvolle Aufteilung dieses Tertials.
Die USA oder Kanada bieten meist nur 12 Wochen Abschnitte an. Sie können dann aber noch 4 Wochen Urlaub nehmen und so insgesamt auf 16 Wochen Ausbildungszeit kommen.
Ein Tertial, das weniger als 12 Wochen Ausbildungszeit beinhaltet, kann nicht anerkannt werden.

Wichtige Dokumente für eine erfolgreiche Anerkennung des PJs vom Landesprüfungsamt Hessen

Nach der Absolvierung Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Immatrikulationsbescheinigung/Statusnachweis (vorher prüfen, ob die Hochschule Ihnen dies ausstellen kann!)
  • Ausbildungsbescheinigung

Vom Ausbildungsarzt ausgestellt, persönliche Daten, Start und Ende der Ausbildung, Angabe zu Fehlzeiten, Ausführliche Angaben über Art, Inhalt, und Umfang der Ausbildung, Tätigkeiten, Bestätigung ausreichender Sprachkenntnisse außerhalb deutsch, englisch und französischem Sprachraum, in Landessprache oder Englisch verfasst, frühestens am letzten Ausbildungstag ausgestellt

Dokumente, die nicht auf Englisch oder Französisch verfasst wurden, müssen Sie durch einen amtlich anerkannten Dolmetscher übersetzen lassen.

Auf einem Merkblatt hat das LPA Hessen nochmal alle wichtigen Infos zusammengestellt und eine Seite mit den häufigsten Fragen erstellt.

Universitäten, die sich an die Vorgaben des LPA Hessen halten

  • Justus-Liebig-Universität Gießen

    Grundsätzlich orientiert sich die Uni Gießen an den Vorgaben des LPA Hessen.

    Weiterhin müssen Sie berücksichtigen, dass gesplittete Tertiale nur in den USA, Kanada und Großbritannien ohne weiteres absolviert werden können. Für andere Länder brauchen Sie eine Erlaubnis des LPAs und müssen nachweisen, dass ein 16-wöchiges Praktikum nicht möglich ist. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Universität Gießen.

  • Philipps-Universität Marburg

    Die Uni Marburg hält sich an die Vorgaben des LPAs Hessen.
    Infos finden Sie hier.

  • Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt LINK

    Es gelten die Vorgaben des LPA Hessens. Auf der Homepage der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt finden Sie unter dem Reiter „Ins Ausland“ weitere wichtige Informationen zu den Ausbildungsabschnitten.

    Eine Bestätigung über Ihren Auslandsaufenthalt musst Sie bis spätestens 5 Wochen vor Beginn im Dekanat einreichen.

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