Studentische Mithilfe in den Krankenhäusern

Studierende müssen personelle Engpässe auffangen.

In der aktuellen Corona-Krise erhalten die Vertretungen der Medizinstudierenden die ersten Anfragen von Krankenhäusern nach studentischer Mithilfe. Medizinstudierende sollen sich für einen freiwilligen Einsatz in den Krankenhäusern zur Verfügung stellen, um die Corona-Pandemie zu bewältigen.

Die Medizinstudierenden sollen personelle Engpässe ausgleichen und dabei helfen, die medizinsche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

So ruft beispielsweise die Fachschaftinitiative Medizin Mannheim e.V. (FiMM) ihre Studierenden dazu auf, zunächst nicht nach Hause zu fahren. Viele Medizinstudierende studieren nicht in ihrem Heimatort. Da die Universitäten inzwischen landesweit geschlossen wurden, zieht es sie nun zurück zu ihren Familien.

Auch die bayrische Regierung ruft die Medizinstudierenden zum Corona-Einsatz auf. Wissenschaftsminister Bernd Sibler bittet die Medizinstudierenden, dort anzupacken, wo es nötig ist.

Viele Medizinstudierende folgen bereits entsprechenden Aufrufen. Sie verzichten auf die Heimreise und tragen sich in Einsatzlisten ein, um die Krankenversorgung am Ort der Universität zu unterstützen.

Hohe Ensatzbereitschaft aber kein Entgegenkommen

In der aktuellen Situation wird den Medizinstudierenden eine besondere Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs zugeschrieben. Leider werden die Medzinstudierenden und ihr hohes Engagement nicht immer gewürdigt.

Es scheint teilweise unbedeutend zu sein, dieser wichtigen Stütze des Gesundheitssystems angemessene Arbeitsbedingungen, eine faire Vergütung oder Arbeitskleidung zu bieten. In vielen Kliniken werden die Medizinstudierenden ohne Bezahlung eingesetzt. Die Arbeitsbedingungen sind intransparent und die eigentlichen Ausbildungsinhalte werden teilweise nicht oder nur sehr unstrukturiert vermittelt.

Einen Überblick über die geltenden Rahmenbedingungen bietet das PJ-Ranking von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in deutschland (bvmd) und ethimedis.

Medizinstudierende im PJ müssen krank in die Klinik

Bereits vor der Corona-Pandemie gab es viele Missstände im Praktischen Jahr (PJ). Das Praktische Jahr bildet den letzten Abschnitt des Mediznstudiums und soll auf die ärztliche Tätigkeit vorbereiten.

In der Corona-Krise sollen die PJler jetzt außerdem für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs sorgen und dürfen aber gleichzeitig selbst nicht krank werden.

Das eigentliche Kernproblem ist hier die bisherige Fehlzeitenregelung im PJ: Es gibt keine Krankheitstage!

Die Medizinstudierenden müssen im Falle einer Erkrankung auf ihre 30 Urlaubstage zurückgreifen. Die Urlaubstage sind jedoch in den meisten Fällen fest für die Examensvorbereitung eingeplant.

Besonders kritisch wird es nun, wenn PJ-ler in gesplitteten Tertialen erkranken. Hier sind die Regelungen deutschlandweit nicht einheitlich. In Bayern beispielsweise dürfen in einem gesplitteten Tertial KEINE Fehltage genommen werden. Sobald man als PJ-ler an einem Tag nicht arbeitsfähig ist, muss der gesamte Abschnitt wiederholt und damit das Examen verschoben werden.

Auch wenn die Fehltage bereits aufgebraucht sind, kann eine Erkrankung die PJ-ler die Verschiebung des Examens kosten.

Gerade jetzt während der SARS-CoV-2-Pandemie wird deutlich, dass die Medizinstudierenden im PJ, insbesondere hinsichtlich der Fehltage, rechtlich erheblich schlechter gestellt sind als Arbeitnehmern: Keine Fehltage und kaum Bezahlung.

Schutz der Patienten vs. Abschluss des Medizinstudiums

In einem öffentlichen Brief machen die Fachschaften in Bayern auf den Missstand aufmerksam und fordern eine Anpassung der bisherigen Fehlzeitenregelung. Die Studierenden stehen vor der Wahl entweder krank zur Arbeit zu gehen und damit nicht nur sich selbst, Kollegen und Kolleginnen, sondern vor allem auch Patientinnen und Patienten zu gefährden oder durch die Inanspruchnahme von Fehltagen eventuell eine Verlängerung des Studiums in Kauf zu nehmen.

Auch eventuelle Quarantänemaßnahmen, 14 Tage Isolation, nach Aufenthalt in Risikogebieten werden von den insgesamt 30 Fehltagen abgezogen. Hier stehen die PJ-ler wieder vor der Frage: Verschweige ich den Ski-Urlaub in Südtirol? Gehe ich in die Klinik und riskiere damit eine Ausbreitung der Infektion? Bleibe ich vorsorglich zuhause und muss ich deswegen evtl. das gesamte Tertial wiederholen?

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, in der bereits das öffentliche Leben massiv eingeschränkt wird, sollte eine Ausbreitung von Infektionskrankheiten im Klinikalltag verhindert werden, soweit es möglich ist.

Die Angst vor einer Quarantäne darf nicht dazu führen, dass PJ-ler sich nicht testen lassen oder sogar Symptome ignorieren.

Philipp Schiller, der Vorsitzende des Sprecherrates der Medizinstudierenden im Marburger Bund, äußerte sich dazu wie folgt: „Die in Anspruch genommenen Fehltage aufgrund einer Infektion sind nicht als Fehltage anzurechnen.“

Einige Fakultäten reagierten bereits auf die Forderungen und stellten sicher, dass den Studierenden keine Nachteile drohen, wenn sie sich in häusliche Quarantäne begeben oder krankheitsbedingt fehlen.

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