Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA) Hamburg

Universität Hamburg

Sie können bis zu 3 Tertialen an einer Universitätsklink oder einem Lehrkrankenhaus absolvieren.
Einen der Abschnitte können Sie dabei in 2×8 Wochen unterteilen (Ausland/Ausland, Inland/Ausland). Dieses Tertial darf dann nicht weiter durch Fehlzeiten oder Urlaubstage verkürzt werden.

Bei der Auswahl Ihres Krankenhauses im Ausland müssen Sie darauf achten, dass die im Ausland vermittelten Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsstätte als gleichwertig mit der in Deutschland anerkannt werden.
Außerdem müssen Sie bei einem Wahlfach berücksichtigen, ob dieses auch am UKE angeboten wird.

Die Uni Hamburg erkennt die Einrichtungen dieser Liste als gleichwertig an. Dennoch sollten Sie vorher mit dem Dekanat Ihren Auslandsaufenthalt abklären und besonders bei der Absolvierung von Wahlfächern auch das LPA Hamburg miteinbinden. Wenn Sie an einem Krankenhaus arbeiten möchten, das nicht auf dieser Liste steht, müssen Sie meist eine Äquivalenzprüfung durch das LPA Hamburg beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Universität Hamburg.

Problemlose Anerkennung einiger Länder vom LPA Hamburg

Für Länder der europäischen Union (außer Schweden und Norwegen), der Schweiz, den USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Südafrika und Israel wird Ihnen das PJ Tertial bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen meist problemlos anerkannt. Außerhalb dieser Länder muss das LPA Hamburg für seine Beurteilung auf Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn zurückgreifen. Das kann u.U. viel Zeit in Anspruch nehmen, fangen Sie also unbedingt früh genug damit an.

Zeiten, die von den offiziell festgelegten PJ-Tertialen abweichen, müssen genehmigt werden.

Weitere Voraussetzungen für die Anerkennung vom LPA Hamburg

Für die Bescheinigung über Ihr PJ-Tertial im Ausland müssen Sie das Formular des LPA Hamburg verwenden. Die vollständige Anschrift und ein offizieller Stempel/Siegel der Einrichtung müssen erkennbar sein.
Außerdem benötigen Sie die Unterschrift des für die Ausbildung zuständigen Arztes plus eine Bestätigung, dass Ihr Krankenhaus an die Hochschule angeschlossen ist.

Außerdem sollten Sie an der ausländischen Hochschule immatrikuliert sein. Oft ist dies nicht möglich und es reicht ein Schreiben des Dekans darüber, dass Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie dort inländische Studierende haben.
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, gibt es dafür extra vorgefertigte Bescheinigungen.

Außerdem brauchen Sie zusätzlich eine Äquivalenzbescheinigung, die Ihnen Ihre Universität ausgestellt hat und damit die Ausbildung als gleichwertig ansieht (das beantragen Sie durch die Äquivalenzprüfung und ist für die Anrechnung nach dem Ausland beim LPA Hamburg notwendig).

Dokumente, die in Englisch ausgestellt worden sind, müssen Sienicht übersetzen lassen. Für alle anderen Sprachen ist eine Übersetzung durch einen amtlichen Übersetzer notwendig. Sie können versuchen, dies von einem Hochschullehrer des fremdsprachlichen Fachbereiches durchführen zu lassen, da es meist günstiger ist.

Alle Formulare finden Sie auf der Seite des LPA Hamburgs zum Download.

PJ-Broschüre der Uni Hamburg

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