Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie Bayern (LPA Bayern)

In Bayern gibt es zwar ein zentrales Landesprüfungsamt (LPA Bayern), für die Anerkennung und Vorgaben für Auslandsaufenthalte sind die einzelnen Prüfungsämter an den Universitäten zuständig.
Bei Fragen können Sie sich an diese Ansprechpartner wenden.

Bei diesen Universitäten kann das PJ im Ausland absolviert werden – nach den Vorgaben der jeweiligen Universitäten und des LPA NRW

  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
    Möglichkeit alle 3 Abschnitte des PJs im Ausland zu verbringen. Eines davon können Sie in jeweils 8 Wochen splitten. Dieses dürfen Sie aber nicht weiter durch Urlaub oder Fehlzeiten kürzen. Dabei können Sie 8 Wochen an der Heimatfakultät und 8 Wochen im Ausland oder beide Abschnitte in verschiedenen Krankenhäusern im Ausland absolvieren.
    Die Universität verweist auf eine Liste mit anerkannten Krankenhäusern des LPA NRW. Falls Ihre gewünschte Einrichtung nicht auf dieser Liste steht, müssen Sie ein Äquivalenzverfahren beim Prüfungsamt beantragen. Dazu sind meist weitere Dokumente notwendig und die ausländische Universität muss Ihnen bescheinigen, dass Sie dieselben Rechte und Pflichte wie die dort immatrikulierten Studenten haben.

    Sie können Ihr Auslandstertial an den Universitätskliniken in Wien und Innsbruck absolvieren, nicht jedoch in Graz.

    Formulare und Vordrucke für die Bescheinigungen finden Sieauf der Seite des Prüfungsamtes.

    Dort finden Sie außerdem weitere universitätsspezifische Fördermöglichkeiten für Ihren PJ-Aufenthalt im Ausland.

  • Ludwig-Maximilians-Universität
    Auch hier sind die Regularien für ein PJ im Ausland durch die Satzung der Fakultät bestimmt. Diese sieht vor, dass Sie bis zu 3 Abschnitte weltweit absolvieren können. Allerdings dürfen Sie nur eines davon in 2×8 Wochen splitten und dann nicht weiter durch Fehlzeiten oder Urlaub kürzen.

    Als gleichwertig mit der hiesigen Ausbildung werden die Krankenhäuser der Liste LINK vom LPA NRW angesehen. Für Einrichtungen, die nicht auf dieser Liste stehen benötigen Sie eine Äquivalenzbescheinigung, die Ihnen bestätigt, dass Ihre Uni dieses Krankenhaus für Ihr PJ-Tertial akzeptiert. Klären Sie Ihren Auslandsaufenthalt aber auch auf jeden Fall für Krankenhäuser dieser Liste mit Ihrem Dekanat ab.

    Für die Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen benötigen Sie später auf Ihrer Bescheinigung und in Ihrem Logbuch ein Siegel der Gastuniversität.

  • Technische Universität München
    Die TMU bietet Unterstützung bei der Absolvierung eines PJs Abschnittes im Ausland durch weltweite Partneruniversitäten. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass das ausländische Krankenhaus an eine Universität angeschlossen ist und Sie das durch ein Siegel auf Ihrer Bescheinigung nach Absolvierung nachweisen können.

    Krankenhäuser, die anerkannt werden finden Sie auf der Liste des LPA NRW und https://www.meditum.med.tum.de/de/content/pj-im-ausland hier. Wenn Ihre Wunscheinrichtung dort nicht gelistet ist, können Sie eine Äquivalenzprüfung unter International.mec.med@tum.de beantragen.
    In Österreich können Sie Ihr PJ an den Lehrkrankenhäusern der Universität Wien, Graz und Innsbruck (nur mit Erasmus) ableisten.

    Weitere Infos können Sie in dieser Broschüre nachlesen.

  • Universität Regensburg
    Die Uni Regensburg erkennt PJ Tertiale im Ausland nur an, wenn diese an einer Universitätsklinik oder einem ihrer Lehrkrankenhäuser absolviert werden. Abschnitte in Österreich sind dabei grundsätzlich nicht möglich.
    Sie müssen an der ausländischen Hochschule immatrikuliert sein bzw. muss Ihre Endbescheinigung über die praktische Ausbildung einen Siegel der Universitätsklinik enthalten. Wenn Sie in einem Lehrkrankenhaus gearbeitet haben, muss Ihre Bescheinigung zeigen, dass diese Einrichtung in den Lehrbetrieb involviert war oder Sie brauchen einen extra Nachweis darüber.
    Abschnitte, die kürzer als 8 Wochen sind, werden nicht anerkannt.

    Über die Anerkennung kann erst NACH Ihrem PJ entschieden werden. Vorher sichert dir die Uni keine garantierte Anrechnung zu.
    Dokumente, die nicht auf Deutsch verfasst sind, müssen Sie von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.
    Klären Sie alle Details unbedingt vor Ihrem Antritt mit dem Dekanat ab.
    Informieren Sie sich auch darüber, wie das Rückkehrrecht nach dem Ausland an die Heimatuni aussieht.
    Weitere Informationen sowie vorgefertigte Formulare finden Sie auf der Seite der Fakultät.

  • Julius-Maximilians-Universität Würzburg
    Die Uni Würzburg erlaubt grundsätzlich die Absolvierung aller Tertiale im Ausland. Eines davon kann in 2×8 Wochen gesplittet werden. In diesem gesplitteten Abschnitt sind keine Fehlzeiten oder Urlaubstage erlaubt.
    Eine Anerkennung in Österreich ist außerhalb der Universitätskliniken Wien, Innsbruck und Graz nicht möglich.
    Eine Liste mit anerkannten Krankenhäusern finden Sie auf der Seite des LPA NRW.

    Falls Sie in eine Einrichtung gehen möchten, die nicht auf dieser Liste steht, können Sie eine Äquivalenzprüfung an Ihrer Uni beantragen. Hierzu müssen Sie Informationen über das Krankenhaus und die Abteilung zur Prüfung an Ihr Dekanat oder dem Prüfungsamt vorlegen.

    Sie sollten an der ausländischen Hochschule immatrikuliert sein oder zumindest einen Bezug des Krankenhauses zur Uni nachweisen können.
    Auf Ihrer Endbescheinigung muss der Siegel der Universität vorhanden sein und evtl. müssen Sie noch einen Nachweis über die Einbeziehung des Krankenhauses in den Lehrbetrieb erbringen. Die Bescheinigung muss in der jeweiligen Landessprache verfasst sein.

    Erst nach Ihrem Auslandsaufenthalt kann über die Anerkennung entschieden werden.

    Besprechen Sie alle Details unbedingt früh genug mit Dekanat und dem Prüfungsamt. Vordrucke finden Sie auf der Homepage der Universität Würzburg.

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