Landesamt für Soziales Saarland

Homburg/Saar

Sie können Abschnitte Ihres PJs im Ausland absolvieren. Für die Anerkennung vom Landesamt für Soziales im Saarland müssen Sie an einer Universitätsklinik oder einem angeschlossenen Lehrkrankenhaus arbeiten. Auch muss der Aufbau des ausländischen Studiums für eine erfolgreiche Anerkennung vom Landesamt für Soziales im Saarland vergleichbar mit dem in Deutschland sein, wo Sie im letzten Jahr eine praktische Ausbildung durchlaufen. Ihre dortige Ausbildung muss offiziell als Unterrichtsveranstaltung angeboten sein. Sie müssen für die Anerkennung vom Landesamt für Soziales im Saarland auch darauf achten, dass Sie die festgelegten Vergütungssätze nicht überschreiten (bei höheren Lebenshaltungskosten dürfen Sie aber auch mehr verdienen).

Meist wird dies im westlichen Europa, in den USA, in Kanada, Australien, Neuseeland und Südafrika erfüllt und es bedarf keiner weiteren Prüfung.
Setzen Sie sich in jedem Fall früh genug mit Ihrer Universität und ggf. auch mit dem Landesamt für Soziales Saarland in Verbindung, um Ihren Auslandsaufenthalt zu planen und eine Anerkennung zu sichern.

Es wird dazu geraten, für Ihr Tertial Innere Medizin NICHT in subtropische und tropische Länder zu gehen. Dort sind durch anderes Klima und andere Lebensstandards auch andere Krankheitsbilder vorherrschend und die Ausbildung somit nicht als gleichwertig zu sehen.

Sie können auch Ihr Wahlfach im Ausland absolvieren, allerdings müssen Sie ein Fach wählen, das auch an Ihrer Heimatuniversität angeboten wird, da Sie dort später geprüft werden.

Folgende Dokumente brauchen Sie für eine Anerkennung Ihres PJs im Ausland vom Landesamt für Soziales Saarland

Nach Ihrem Auslandstertial benötigen Sie

  • Eine Äquivalenzbescheinigung, vom Lehrbeauftragten des jeweiligen Unterrichtsfachs der Heimatfakultät. Lassen Sie sich diese bestenfalls VOR der Abreise ausstellen, da mit diesem Dokument die Gleichwertigkeit der Ausbildung bestätigt wird. Dies ist jedoch nur notwendig, wenn die Klinik nicht in der Liste steht.
  • Eine Bescheinigung des ausländischen Krankenhauses über Dauer, Fachgebiet, Fehlzeiten (mit Siegel/Stempel) und Unterschrift des auszubildenden Arztes
  • Einen Immatrikulationsnachweis der ausländischen Uni ODER ein Schreiben des Dekans der ausländischen Hochschule, das Ihnen die gleichen Rechte und Pflichten wie den einheimischen Studierenden bescheinigt.

Klären Sie unbedingt vor Ihrem Auslandsaufenthalt ab, ob die Gast-Uni Ihnen eine solche Bescheinigung ausstellen kann.

Ein Abschnitt muss mindestens 12 Wochen umfassen, damit er Ihnen später vom Landesamt für Soziales im Saarland angerechnet werden kann. In vielen englischsprachigen Ländern kann man allerdings nur maximal 12 Wochen in einer Abteilung absolvieren. Wenn Sie für dieses Tertial noch 4 Wochen Urlaub nehmen, kommen Sie insgesamt auf 16 Wochen und es wird Ihnen anerkannt.
Sie können außerdem ein Auslandstertial in 2×8 Wochen (Ausland/Ausland oder Ausland/Inland) splitten, dürfen in diesem Abschnitt aber keine Fehlzeiten oder Urlaubstage in Anspruch nehmen.

Formulare zum Download finden Sie auf der Seite des Landesamts für Soziales Saarland. Weitere Informationen finden sich in dieser Broschüre des Landesamts für Soziales Saarland.

Deutschlandweiter
Checkup ☑
Storys