Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein

Für Studierende, deren PJ ab dem Jahr 2014 beginnt, gilt:
Das LPA Schleswig-Holstein ist für die Anrechnung Ihrer im Ausland absolvierten PJ-Tertiale zuständig.
Die Uni empfiehlt Ihnen nicht alle Tertiale im Ausland abzulegen, da Sie durch deutschsprachige Krankenhäuser u. U. besser auf die mündliche Prüfung am Ende des PJs vorbereitet werden. Sie erkennt in der Regel einen im Ausland absolvierten Abschnitt an. In Ausnahmefällen können auch zwei Tertiale im Ausland durch das Dekanat genehmigt werden.
Besprechen Sie alle notwendigen Details rechtzeitig mit Ihrem Studiendekanat, damit Sie keine Probleme bei der Anrechnung vom LPA Schleswig-Holstein bekommen.
Sie dürfen ein Auslandstertial in 2×8 Wochen splitten. Dabei können Sie entweder beide Abschnitte an zwei verschiedenen ausländischen Unis absolvieren oder einen Teil im Ausland und einen an der Heimatklinik. In diesem aufgeteilten Abschnitt dürfen Sie keine Fehlzeiten oder Urlaubstage in Anspruch nehmen.
Wenn Sie nach Österreich, Frankreich oder Skandinavien gehen möchten, müssen Sie unbedingt vorher mit dem Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein sprechen, da bestimmte Bedingungen beachtet werden müssen.
Das Wahlfach Allgemeinmedizin können Sie nicht im Ausland ablegen.

Äquivalenzbescheinigung für den Anrechnungsantrag beim LPA Schleswig-Holstein

Haben Sie eine Einrichtung ausgewählt, muss diese vom Dekanat auf Gleichwertigkeit (Äquivalenzprüfung) geprüft werden. Dabei muss es sich bei dem ausländischen Krankenhaus um eine Universitätsklinik oder ein akademisches Lehrkrankenhaus handeln. Für die Fächer Innere Medizin oder Chirurgie müssen mindestens 60 Betten auf der jeweiligen Abteilung vorhanden sein. Außerdem brauchen Sie konkrete Infos über den Ablauf der Ausbildung während Ihres PJs. Sie brauchen ausreichende Sprachkenntnisse und ggf. einen Nachweis darüber. Außerdem müssen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung der Gast-Uni oder ein Schreiben des Dekans der ausländischen Uni haben, das Ihnen die gleichen Rechte und Pflichten wie einheimische Studierende bescheinigt.
Wenn Ihr Dekanat diesen Auslandsaufenthalt befürwortet, müssen Sie einen Anrechnungsantrag beim LPA (Kontakt siehe oben) stellen. Dafür müssen Sie die Äquivalenzbescheinigung des Dekanats und die Zusage der ausländischen Universität einreichen. Bei Anrechnung erhalten Sie ein Formular für den Nachweis des Auslandstertials, das Sie nach Ihrem Auslandsauenthalt von der Gast-Uni ausfüllen lassen müssen.

Universitäten, bei denen die Vorgaben des LPA Schleswig-Holstein gelten

Universität zu Lübeck

Die Uni orientiert sich grundsätzlich an den Bedingungen des LPA Schleswig-Holstein.
Sie können maximal 2 Auslandstertiale durchführen. Das ist allerdings auch nur in begründeten Fällen möglich und muss Ihnen vorher unbedingt genehmigt werden.
Wenn Sie in die Schweiz gehen möchten, reicht ein Arbeitsvertrag später nicht für die Anerkennung aus. Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass Sie dort dieselben Rechte und Pflichten wie ein Schweizer Student im Wahlstudienjahr hatten. Zusätzlich sollten Sie einen Unterrichtsanteil von 15% nachweisen können.

Sobald Sie die Zusage einer ausländischen Klinik haben, sollten Sie diese vom PJ-Beauftragten des jeweiligen Faches zusammen mit einem „letter of confirmation“ mit den Informationen über das Krankenhaus und die Ausbildung dort in Lübeck genehmigen lassen (Formular: PJ-Tertial Ausland).

Für das Fach Innere Medizin müssen mindestens sechs internistische Intensivbetten und mindestens vier eigenständige Teilgebiete vorhanden sein. Außerdem müssen mindestens 2 der folgenden Untersuchungsmöglichkeiten gegeben sein: Herzkatheter, Bronchoskopie, ERCP oder Dialyse. Die gesammelten Informationen müssen in öffentlich zugänglichen Quellen nachlesbar sein.

Anschließend erhalten Sie eine Genehmigung (oder bei Nicht-Erfüllen der Kriterien eine Ablehnung) der Universität Lübeck.
Wenn Sie in eine Einrichtung gehen möchten, die auf dieser Liste steht, brauchen Sie meist nur noch die Genehmigung des Studiendekanats und können die Genehmigung des PJ-Beauftragten überspringen. Da sich die Bedingungen in den einzelnen Kliniken ändern können und die Liste aktualisiert wird, sollten Sie dies im Einzelfall immer mit dem Dekanat besprechen.
Maximal 6 Wochen bevor Ihr Tertial beginnt sollten Sie die gesamten Unterlagen beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein einreichen, zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung.

Generell müssen Sie immer Originalschriftstücke bzw. Kopien einreichen und können keine E-Mails versenden.

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Sie können nur ein Tertial im Ausland absolvieren.
In der Chirurgie müssen Sie innerhalb eines Tertials mindestens einmal das Fachgebiet wechseln, wobei das frühestens nach 4 Wochen und spätestens nach 8 Wochen möglich ist.
In der Inneren Medizin müssen Sie bei 16 Wochen im Ausland mindestens 4 Wochen auf der Notaufnahme/Intensivstation tätig sein. Die restlichen 2 Fachgebiete sind frei wählbar. Die Mindestdauer in einem Fachbereich beträgt 4 Wochen, maximal 8 Wochen. Bei einem gesplitteten Tertial können Sie entweder ein Fachgebiet für 8 Wochen oder 2 für 4 Wochen belegen.
Im Wahlfach Radiologie müssen Sie 6 Wochen diagnostische Radiologie und mindestens 1 weiteres Fach (Strahlentherapie oder Nuklearmedizin) belegen.

Eine Liste der weltweit anerkannten Krankenhäuser finden Sie auf der Homepage der Uni Kiel.
Wenn Ihre Wunscheinrichtung nicht auf dieser Liste zu finden ist, brauchen Sie VOR Ihrem Auslandsantritt eine Äquivalenzbescheinigung. Diese beantragen Sie bei Ihrem Dekanat, wozu Sie folgende Unterlagen einreichen müssen.
Dokumente, die nicht in englischer oder deutscher Sprache verfasst wurden, müssen übersetzt werden.

  • Informationen über die Uni zu der das Krankenhaus gehört
  • Größe bzw. Gesamtbettenzahl
  • Infos über die Fachabteilung
  • Bei Innere Medizin und Chirurgie müssen min. 60 Betten auf der jeweiligen Station vorhanden sein
  • Es muss theoretischer Studentenunterricht geleistet werden
  • Einladungsschreiben der ausländischen Uni mit Zeitraum, Fachrichtung, Zusage über die Teilnahme am Unterricht und der Rotation

Diese Äquivalenzbescheinigung muss dann vom Klinikdirektor der entsprechenden Fachabteilung am UKSH unterschrieben werden.

Nach Vorliegen dieser Äquivalenzbescheinigung können Sie die Befürwortung Ihres Auslandstertials im Dekanat beantragen. Diese Befürwortung brauchen Sie auch, wenn Sie in eine Einrichtung gehen möchten, die auf der Liste steht. Da diese Krankenhäuser meist schon in der Vergangenheit genehmigt worden sind, ist das unproblematisch.

Die Befürwortung müssen Sie dann im Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein vorlegen, um eine offizielle Genehmigung für Ihr Auslandstertial zu erhalten.

  • Befürwortung des Dekanats
  • Zusage der ausländischen Klinik
  • aktuelle Studienbescheinigung

Nach dem geleisteten PJ brauchen Sie dann diese Genehmigung des LPA zusammen mit der PJ-Bescheinigung aus dem Ausland, um sie Ihnen für die Zulassung zum M3 anerkennen zu lassen.

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