Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin

Universitätsmedizin Berlin Charité

Die Charité akzeptiert bis zu 3 Tertiale im Ausland und richtet sich dabei nach der Länderliste LINK des LPAs NRW

Für Krankenhäuser, die nicht auf dieser Liste stehen, können Sie eine Äquivalenzprüfung beantragen. D.h. das Dekanat überprüft, ob die Ausbildung in dieser Einrichtung als mit der in Deutschland gleichwertig angesehen wird und Ihnen daher angerechnet werden kann. Dies gilt aber nur für Häuser, die bisher von Berlin anerkannt wurden und jetzt nicht mehr auf der Liste des LPA NRW zu finden sind.

Sie sollten die bundeseinheitlichen PJ-Zeiten beachten und an der ausländischen Hochschule immatrikuliert sein. Ist dies nicht möglich, brauchen Sie für das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einen Nachweis, der die Gleichstellung zu einem ausländischen Studenten bescheinigt (mit Siegel und Stempel der ausländischen Uni).

Sie können ein Tertial in 2×8 Wochen (Ausland/Ausland, Inland/Ausland) splitten. Dabei sind keine Fehlzeiten oder Urlaubstage erlaubt.

Vordrucke für die Bescheinigung des PJs im Ausland finden Sie auf der Seite des LPA Berlin. Bei nicht auf Deutsch verfassten Dokumenten brauchen Sie die Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers. Ebenso bei Stempeln mit nicht-lateinischen Buchstaben.

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